Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/2000 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Spielgeräte- Betreibern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Spielgeräte- Betreibern bzw. Spielhallen-Betreibern einerseits und Spielbanken andererseits ist gerechtfertigt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einkommensteuerpflicht von Einkünften aus dem Betrieb von Geldspielgeräten; Verfassungsmäßigkeit der steuerrechtlich unterschiedlichen Behandlung von Spielgeräte-Betreibern nach § 33c Gewerbeordnung (GewO) beziehungsweise Spielhallen-Betreibern nach § 33i GewO und ...
Papierfundstellen
- EFG 2001, 41
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 21.05.1992 - X B 106/91
Vorliegen eines besonderen Interesses als Voraussetzung für die Gewährung …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Hieraus folgt, dass auf eine Verfassungsverletzung gestützte ernstliche Zweifel die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig nur rechtfertigen, wenn insoweit ein berechtigtes Interesse des Rechtssuchenden gegeben ist (siehe z. B. BFH, Beschluss vom 21. Mai 1992 X B 106/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1992, 721 m. w. N.).Auf das Gewicht der ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der vom Ast. angeführten Vorschriften kommt es hierbei nicht an (vgl. BFH, Beschluss vom 21. Mai 1992 X B 106/91, a. a. O.).
- BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65
Spielbank
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Diese Erwägungen bei der Konzessionierung von Spielbanken stehen so sehr im Vordergrund, dass es sich verbietet, den Spielbankbetrieb als wirtschaftlichen Vorgang zu kennzeichnen (BVerfG, Beschluss vom 18. März 1970 2 BvO 1/65, BVerfGE 28, 119 ). - BFH, 08.03.1995 - II R 58/93
1. Die Troncabgabe nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Zulassung …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Die Spielbankabgabe ist als Steuer einzuordnen (BFH, Urteil vom 8. März 1995 II R 58/93, BStBl II 1995, 438).
- BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bestehen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1984 III B 40/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 454 m. w. N.). - BVerfG, 26.03.1998 - 1 BvR 2341/95
Keine Verletzung des GG Art 3 Abs 1 durch unterschiedliche umsatzsteuerlichen …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Nach der so genannten neuen Formel des 1. Senats des BVerfG ist der allgemeine Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, Beschluss vom 26. März 1998 1 BvR 2341/95, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1998, 478 ). - BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94
Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage - …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Der allgemeine Gleichheitssatz enthält im Übrigen auch kein verfassungsrechtliches Gebot, (selbst) ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 15. Dezember 1994 1 B 190/94, Gewerbearchiv - GewArch - 1995, 155). - BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 283/92
Effektivität des Rechtsschutzes und Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Im Streitfall gebührt dem rechtsstaatlichen Anliegen eines allgemeinen Normenvollzugs und dem öffentlichen Interesse an einer verlässlichen Finanz- und Haushaltswirtschaft gegenüber dem Individualanspruch des Ast. auf rechtzeitigen Gerichtsschutz der Vorrang, weil nach dem Vortrag des Ast. und nach Aktenlage ein berechtigtes Interesse des Ast. an der Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes nicht ersichtlich ist, insbesondere nicht, dass ihm durch die vorläufige Vollziehung irreparable Nachteile drohen, die seinen Rechtsschutz hinfällig machen würden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, Betriebs-Berater - BB - 1992, 1772 ). - FG Baden-Württemberg, 11.08.1993 - 9 V 25/93
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.06.2000 - III 10/00
Das Vorliegen eines berechtigten Interesses des Ast. an der Gewährung eines einstweiligen Rechtsschutzes fordert schließlich auch der sachliche Zusammenhang mit § 32 Abs. 1 BVerfGG (so auch Finanzgericht Baden-Württemberg 11. August 1993 9 V 25/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 771).